Logopädische Verordnung

Voraussetzungen

In unserer Praxis werden sowohl Private- als auch KrankenkassenpatientInnen behandelt.

In der Regel werden die Leistungen der Logopädie bis zu 90 % von der Krankenkasse übernommen. Laut Gesetz ergibt sich ein Eigenanteil von 10%, außerdem ist eine Rezeptgebühr von 10 Euro zu entrichten.

Für Mitglieder privater Versicherungen stellen wir gerne eine Kostenübersicht unserer Leistungen zusammen, sodass sie sich vorab bei Ihrer Versicherung über die genaue Höhe des etwaigigen Eigenanteils informieren können.

 

Kinder bis zum 18. Lebensjahr sind nach wie vor von der Selbstbeteiligung befreit.

Bis 18 Jahre werden alle Kinder ohne Zuzahlung behandelt.

 

Das Rezept

Für die sprachtherapeutische Betreuung ist eine ärztliche Verordnung (Rezept) erforderlich. Diese erhalten Sie nach einem Besuch bei Ihrem behandelnden Arzt.

Die Verordnung kann von jedem kompetenten Arzt ausgestellt werden. Auf dem Rezept wird das Sprech-, Sprach- oder Schluckproblem und die Voraussetzung zur Behandlung beschrieben. Wir beraten Sie gerne kostenlos, wie Sie das Rezept mit den korrekten Angaben bestellen können, um unnötigen Laufereien vorzubeugen.

 

Die Abläufe

Empfiehlt Ihr Arzt eine logopädische Behandlung, kommen Sie mit dem Rezept innerhalb von 14 Tagen in unsere Praxis, damit das Rezept seine Gültigkeit behält.

 

Ziel ist es, die Ursache (n) der Kommunikation-Ist-Situation zu untersuchen und zu diagnostizieren.

Die Ergebnisse, sowie die Prognose und eventuelle Therapiemaßnahmen werden mit Ihnen gemeinsam besprochen. Die Therapie umfasst Übungen, eine Aufklärung über die Zusammenhänge und Hausaufgaben. Für eine erfolgreiche Behandlung sollte in der Regel jeden Tag 10 Minuten selbstständig zu Hause geübt werden. Gemeinsam werden in den Therapiestunden Lernprinzipien erarbeitet, die Anregung zum Selbstlernen bieten.

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